KETTY SALAFIA KALT UND BARBARA ASCHWANDEN-CAVENAGO
leben die selbe Philosophie die adArte entspricht, sie sind aber zwei getrennte Übersetzerinnen, die separate Rechnungen erstellen.


TERMS AND CONDITIONS
RECHNUNGEN ERSTELLEN
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsbestandteil und erlangen nur Geltung, wenn dies vom Übersetzer schriftlich anerkannt worden sind.
PREISE
Der Preis stützt sich auf die gültige Preisliste, wird normalerweise durch die Anzahl Normzeilen des Zieltextes ermittelt und bei Annahme eines Auftrags vereinbart. Bei überdurchschnittlich hohem Arbeitsaufwand (z.B. Recherchen) oder wenn die Normzeilen schwer erfassbar sind, kommt der Stundenansatz gemäss Preisliste zur Anwendung. Alle Preise verstehen sich rein netto.Besondere Leistungen, die mehr als einfache Textverarbeitungsschritte erfordern (z.B. Grafiken, komplexe Textgestaltungen und Dateikonvertierungen) werden separat berechnet und nach Massgabe des effektiven Aufwands in Rechnung gestellt.
OFFERTEN
Nach Vorlage des zu übersetzenden/verarbeitenden Textes erhält der Auftraggeber eine verbindliche schriftliche Offerte. Der Endpreis kann bis max. 10% vom offerierten Preis abweichen.
AUFTRAGSERTEILUNG
Der Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Offerte schriftlich akzeptiert.
Der vom Auftraggeber dem Übersetzer zur Verfügung gestellte Ursprungstext ist die massgebende Grundlage für die Übersetzungsarbeiten.
Der Auftraggeber hat dem Übersetzer vor Beginn der Übersetzungsarbeiten die Verwendung einer speziellen Terminologie oder Fachsprache bekannt zu geben.
Der Übersetzer ist berechtigt, für die Ausführung der Übersetzungsarbeiten qualifizierte Subunternehmer beizuziehen.
LIEFERTERMIN
Der Liefertermin wird in der Offerte oder bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten. Ein eventueller Expresszuschlag bei besonders dringenden Aufträgen wird vor Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs des Übersetzers sind ausgeschlossen. Der Übersetzer liefert die Arbeit in der vom Auftraggeber gewünschten Form aus; der Auftraggeber trägt das Übermittlungsrisiko. Tritt der Auftraggeber wegen Verzugs des Übersetzers nach schriftlicher Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück, so schuldet er für die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten die entsprechende volle Vergütung.
BEANSTANDUNGEN
Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Arbeit erfolgen. Sind sie begründet, wird die Übersetzung bzw. den Text durch den Übersetzer überarbeitet und falls nötig neu erarbeitet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für die Übersetzung/Verarbeitung von schwer lesbaren, unverständlichen oder verstümmelten Ursprungstexten ist jede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Stilistische Einwände stellen keine Mängel dar, ebenso wenig die nachträgliche Abstimmung auf firmen- oder brancheneigene Besonderheiten.
ZAHLUNGSKONDITIONEN
Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen rein netto zu begleichen.
NUTZUNGSRECHTE
Die Nutzungsrechte gehen mit der Begleichung der Rechnung an den Auftraggeber über.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Zürich-Stadt. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
STATUS
JANUAR 2023